Photovoltaik

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PV im Wohngebäude


Im Wohngebäude wir der Strom am Tag erzeugt und entweder direkt verbraucht oder über einen Batteriespeicher am Abend / Nacht / Morgen verbraucht. Eine Speicherung in einem Batteriespeicher und/oder in einem Pufferspeicher ist hier zwingend notwendig.


Anlagen bis zu einer maximalen Größe von 29,9kWp sind von der EEG-Umlage befreit. Daher sollten Anlagen im

Einfamilienhaus diese Größe nicht übersteigen.


Mieterstrom bzw Strom für eine WEG ist eine viel diskutierte Angelegenheit. Im Neubau relativ gut umzusetzen, gibt es bei den Bestandsgebäuden immer das Thema mit der Abrechnung. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten.


Über einen Heizstab / Heizschwert kann man eine Schichtspeicher, Pufferspeicher oder auch Warmwasserspeicher über die PV-Anlage beheizen. Man benötigt eine Steuerung die sicherstellt, dass auch nur überschüssiger PV-Strom verwendet wird. Dadurch lassen sich im Sommer und in der Übergangszeit die Heizkosten deutlich senken.


PV in der Industrie


In der Industrie schaut die Welt etwas anders aus. Der Strom wird am Tag erzeugt und auch verbraucht. In einem Unternehmen ohne Schichtbetrieb ist ein Eigenverbrauch von 70% durchaus möglich. In Unternehmen mit Schichtbetrieb, bzw 6 Tage Betrieb ist auch ein höherer Eigenverbrauch möglich.

Weiter kann man mit PV auch Produktionswärme und -kälte erzeugen.

Wie immer ist es auch hier wichtig, die PV-Anlage richtig auszulegen. Größer ist nicht immer besser.

Im Gewerbe gibt es die 100kWp Grenze, Ab hier muss der erzeugte Strom direkt an der Börse gehandelt werden. 

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